AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  1. 1. Allgemeines und Geltungsbereich
  2. 1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

    Northdocks GmbH Niederstraße 18 40789 Monheim am Rhein Tel.: +49 (0) 2173 9996713 E-Mail: kontakt@northdocks.com Internet: https://northdocks.com USt.-IdNr.: DE 298519758 Geschäftsführer: Joachim Perschbacher und Patrick Reschke Sitz der Gesellschaft: Monheim am Rhein Registergericht: Düsseldorf Registernummer: HBR 76844

    (im Folgenden „Provider“ genannt) und den Kunden (im Folgenden „Kunden“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Providers.
  3. 1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. 1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
  5. 1.4. Die AGB des Providers gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  6. 1.5. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  7. 2. Vertragsgegenstand
  8. 2.1. Der Provider erbringt für den Kunden Software-as-a-Service-Dienstleistungen (nachfolgend als „SaaS-Dienste“ bezeichnet) über das Medium Internet im Bereich von Trainingsanwendungen mit Virtual Reality Technik (nachfolgend als „VR“ bezeichnet).
  9. 2.2. Vertragsgegenstand ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software inklusive von Funktionen zur Verwaltung, Nutzung von Analysetools und bereitgestellten digitalen Inhalten für Trainingsanwendungen mit Virtual Reality Technik (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) des Providers zur Nutzung über das Internet unter dem Link www.firefightervr.de erreichbar.

    Die vom Provider im Rahmen der Software angebotenen digitalen Inhalte sind nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden. Der Provider überlässt dem Kunden die in seinem Benutzerkonto angebotenen digitalen Inhalte (Online-Videokurse, Lehrinhalte etc.) in elektronischer Form und räumt dem Kunden Nutzungsrechte ein. Die an den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte werden näher in Ziffer 12.5 dieser AGB geregelt.

  10. 2.3. Die Überlassung der Software erfolgt dauerhaft (nachfolgend als „Abonnementvertrag“ bezeichnet). Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Provider, dem Kunden die vertraglich geschuldete Nutzung der Software für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu überlassen.
  11. 2.4. Die Bereitstellung von Hardware zur Nutzung der Trainingsanwendungen mit Virtual Reality Technik ist nicht Vertragsgegenstand.
  12. 2.5. Der Provider bietet zusätzlich Schulungen zu der von ihm angebotenen Nutzung der Software an. Der Inhalt der Schulung wird gesondert mit dem Kunden vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Schulungsleistungen nicht Gegenstand dieses Vertrags.
  13. 3. Registrierung
    • 3.1. Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs (im Folgenden „Registrierung“ genannt) und Erstellung eines Profils kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Provider und dem Kunden zustande.
    • 3.2. Für die Nutzung der Software können sich natürliche und juristische Personen i.S.v. Ziffer 1.2. und 1.3. registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigungsberechtigte Person vorgenommen werden.
    • 3.3. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage über den Registrierungsprozess vornehmen. Für die Registrierung ist eine E-Mail-Adresse und das anschließende Anklicken der Checkboxen ANB ("Hiermit bestätige ich, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere diese.") und Datenschutz ("Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@northdocks.com widerrufen.") erforderlich.
    • 3.4. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink. Um den Registrierungsvorgang abzuschließen, muss der Kunde sich durch Anklicken des Links in der Bestätigungs-E-Mail verifizieren.
    • 3.5. Nachdem der Kunde sich verifiziert hat, ist zur Erstellung eines Profils die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus dem Vor- und Nachnamen und der Telefonnummer des Kunden (im Folgenden „Log-in-Daten“ genannt).
    • 3.6. Um den Registrierungsvorgang abzuschließen, wird der Kunde im Anschluss an die Weiterleitung der Log-in-Daten vom Provider telefonisch kontaktiert. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
  14. 4. Vertragsschluss
  15. 4.1. Die Angebote des Providers auf dessen Website unter dem Link www.firefightervr.de/pages/pricing sind freibleibend und unverbindlich.
  16. 4.2. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde telefonisch oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Provider richten.
  17. 4.3. Der Provider lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin telefonisch oder in Textform (per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Überlassung der vom Kunden zuvor ausgewählten Software des Providers zukommen.
  18. 4.4. Die Annahme durch den Kunden erfolgt durch eine Annahmeerklärung per E-Mail, Fax, Brief oder Zahlung der vom Provider angebotenen Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Zugang des Angebots, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Provider maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Providers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Provider nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen. Hierauf wird der Provider den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
  19. 4.5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
  20. 4.6. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Provider Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
  21. 5. Softwareüberlassung
  22. 5.1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
  23. 5.2. Die Software und die Bereitstellung von den in der Software bereitgestellten Digitalen Inhalten werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form per Download überlassen.
  24. 5.3. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt und das im Rahmen der vertraglichen Nutzung bereitgestellte Zeitkontingent für den Zeitraum von 12 Monaten ergeben sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter https://www.firefightervr.de/pages/pricing.
  25. 5.4. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
  26. 5.5. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Providers ist dieser alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Kunden bestehen.
  27. 5.6. Der Provider wird die Interessen des Kunden wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Kunden verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Kunden gegenüber Dritten durch den Provider bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
  28. 5.7. Der Provider ist an keine festen täglichen Zeiten der Erledigung seiner Arbeit gebunden. Er hat keine Rechtspflicht zum regelmäßigen Erscheinen beim Kunden. Auch der Ort der Erledigung der Tätigkeit unterliegt der Entscheidung des Providers, es sei denn, der Ort der Leistungserbringung ergäbe sich sachnotwendig aus der einzelnen Aufgabenstellung. Nur sofern Betriebsmittel des Kunden, insb. Arbeitsgeräte, in Anspruch genommen werden müssen, stehen diese nur während der im Betrieb bestehenden regelmäßigen Arbeitszeiten zur Verfügung.
  29. 5.8. Zusätzlich unterliegt der Provider auch keinen Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der Arbeitsausführung. Auch wird der Provider in die Arbeitsorganisation des Kunden nicht eingegliedert, insb. erhält er keinen Büroraum zugewiesen und ist weder weisungsberechtigt gegenüber Mitarbeitern des Kunden noch ist er diesen gegenüber weisungsgebunden.
  30. 6. Nutzungsrechte
  31. 6.1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
  32. 6.2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
  33. 6.3. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet, soweit nicht der Provider einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Software an den Dritten zugestimmt hat.
  34. 6.4. Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Provider kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
  35. 6.5. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Keine Weitervermietung, sofern der Kunde die Software im Rahmen von Schulungen und Trainings für seine Teilnehmer verwendet.
  36. 6.6. Der Kunde darf die Inhalte der Schulungen einschließlich gegebenenfalls überlassener Schulungs- und Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von den Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Zustimmung des Providers ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Schulungen oder Teile daraus in Audio oder Video aufzuzeichnen oder Schulungs- und Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
  37. 6.7. Schulungs- und Lehrmaterialien dürfen von dem Kunden ausschließlich für seine jeweilige geschäftliche Tätigkeit genutzt werden.
  38. 6.8. Bei Online-Veranstaltungen werden dem Kunden veranstaltungsbegleitendes Schulungs- und Lehrmaterial (z.B. Lehrunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Lehrmaterials in körperlicher Form.
  39. 7. Support
  40. 7.1. Der Umfang des Supports kann auf der Website des Providers unter dem Link https://www.firefightervr.de/pages/pricing eingesehen werden.
  41. 7.2. Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software innerhalb der auf der Website veröffentlichten Geschäftszeiten nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch, in Textform (per E-Mail), per Online-Chat oder Remote-Desktop innerhalb der folgenden Zeiten beantworten:
    • Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr
  42. 8. Unterbrechung, Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
  43. 8.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  44. 8.2. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt stündlich.
  45. 8.3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach Ziffer 2. dieses Vertrags beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten.
  46. 9. Pflichten des Kunden
  47. 9.1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  48. 9.2. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  49. 9.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  50. 9.4. Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der Software selbst ein Passwort generieren, das zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  51. 10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  52. 10.1. Sofern sich aus dem Angebot des Providers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der Software die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers unter https://www.firefightervr.de/pages/pricing. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  53. 10.2. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
  54. 10.3. Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tage netto ohne Abzug Tagen ohne Skontoabzug nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Providers maßgebend. Der Provider behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
  55. 10.4. Ferner kann der Kunde die Vergütung nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:
  56. 10.4.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird das Entgelt fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tage netto ohne Abzug Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Providers maßgebend.
    • 10.4.2. Beim Abonnementvertrag ist die Vergütung für den jeweils vertraglich geschuldeten Lieferintervall im Voraus zur Zahlung fällig. Die jeweiligen Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen werden dem Kunden auf der Website des Providers mitgeteilt. Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ und Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats werden fällige Beträge jeweils zu Beginn des neuen Lieferintervalls vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Sofern der Kunde es zu vertreten hat, dass die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung abgebucht werden kann, trägt der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren. Der Kunde trägt ebenfalls die Gebühren, wenn er der Abbuchung widerspricht, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist. Der Provider behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
  57. 10.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Provider behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Providers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  58. 10.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Providers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
  59. 10.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Provider erforderlich.
  60. 10.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Providers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  61. 11. Haftung für Mängel und Schäden
  62. 11.1. Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
  63. 11.2. Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  64. 11.3. Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
  65. 11.4. Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  66. 11.5. Der Kunde stellt den Provider und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Software vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Ansprüche und Haftung nicht von dem Provider zumindest überwiegend mit zu vertreten sind. Überwiegend zu vertreten hat der Provider Schäden, die kausal aufgrund seiner Weisungsrechte nach diesem Vertrag zu Stande gekommen sind. Im Übrigen gilt § 254 BGB.
  67. 11.6. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten zu ersetzen, die dem Provider durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  68. 12. Vertragsdauer und Kündigung
  69. 12.1. Wurde eine kostenlose Testphase oder Nutzung von 30 Tagen gewährt, endet der Vertrag mit Ablauf dieser automatisch. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
  70. 12.2. Die Registrierung ist unverbindlich. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zahlung durch den Kunden oder mit Bereitstellung des Zugangs durch den Provider.
  71. 12.3. Der Vertrag wird unbefristet und mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monate geschlossen.
  72. 12.4. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden, danach jährlich.
  73. 12.5. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens drei (3) Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
  74. 12.6. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
  75. 12.7. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.
  76. 13. Datenschutz und Geheimhaltung
  77. 13.1. Der Provider erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet der Provider die gesetzlichen Bestimmungen. Der Provider ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der unter dem Link: https://www.firefightervr.de/pages/privacy-policy im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Providers.
  78. 13.2. Der Provider verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt.
  79. 13.3. Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  80. 13.4. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
  81. 13.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
  82. 13.6. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
  83. 13.7. Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit in Ziffer 13.6. inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
  84. 14. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

    Der Kunde verpflichtet sich, das qualifizierte Personal des Providers während der Laufzeit dieses Vertrages nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Provider gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Provider die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

  85. 15. Änderung der AGB
  86. 15.1. Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen.
  87. 15.2. Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
    • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
    • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
    • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.
  88. 15.3. Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
  89. 16. Schlussbestimmungen
  90. 16.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  91. 16.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers in Monheim am Rhein. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 01.04.2021

Werde Mitglied und registriere Dich bei der ersten VR Trainingsplattform für Feuerwehren

Registrierung
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.